AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.Vertragsgegenstand

1. Die iMarketDomintion  (im folgenden  IMD  genannt), erbringt definierte Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinen-Marketing. Das Ziel dieser Dienstleistung  ist,  die Webseiten ihrer Kunden unter den Top 10 – Ergebnisse der wichtigsten Suchmaschinen z.B. Google, Bing, Yahoo zu platzieren und auf diesem Wege qualifizierte Interessenten auf dessen Internetpräsenz zu leiten. Details der Leistungsbeschreibung ergeben sich aus III.

2. Für alle rechtlichen Verhältnisse zwischen  IMD  und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Gegenbestätigungen des Auftraggebers z.B. mit Hinweis auf die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Etwaige Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese Abweichungen von  IMD schriftlich bestätigt werden.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1.     Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahmeerklärungen / Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Zur Wirksamkeit ist die schriftliche Bestätigung von  IMD  erforderlich.

2.     Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3.     Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn  IMD diesen Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird. In diesem Fall ist mit Beginn der Arbeiten nicht von einer Vertragsannahme durch konkludentes Handeln auszugehen.

4.     Mitarbeiter und / oder Beauftragte von  IMD  können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen.

Mitarbeiter und / oder Beauftragte von  IMD   sind nicht berechtig  Garantieerklärungen bezüglich der zu erreichenden Besucherzahlen etc. abzugeben.

III. Leistungsbeschreibung IMD Suchmaschinenoptimierung:

1. IMD analysiert die Homepage des Auftraggebers und unterbreitet wenn notwendig Vorschläge zu Änderungen. Ziel hierbei ist eine verbesserte Positionierung  zu erreichen.

Die die Vorschläge werden auf von IMD erarbeitete oder mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen ausgerichtet.

2.     IMD meldet definierten Seiten manuell in ausgewählten kostenlosen Suchdiensten an. Darüber hinaus meldet  IMD  die Seiten in weiteren Verzeichnissen manuell und maschinell an.

3.     IMD  ist berechtigt benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe für verschiedene  Auftraggeber zu betreuen, allerdings betreut jeweils nur einen Kunden / pro Marktsegment und Region.

4.     Zur Erhöhung der Relevanz für Suchmaschinen werden Links organisiert um die Vernetzung zu erhöhen.

IV. Gewährleistung und Garantie

1.     IMD  meldet im Rahmen der Leistungserstellung Internetseiten entsprechenden Suchdiensten an. Diese Suchdienste garantieren nicht, dass die angemeldeten Webseiten auch in der angestrebten Form aufgenommen werden. Dies gilt entsprechend auch für  IMD.

2.      IMD gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

3.     Fehler im Sinne einer Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von  IMD  liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Beeinträchtigung der Funktion z.B. wegen Fehlbedienung, Mängeln der Hardware, Umgebungsbedingungen, , unzulässigen oder fehlerhaften Daten etc. resultiert. Eine Gewährleitsung für eine wie auch immer geartete Positionierung  der Kundenwebsite wird nicht übernommen.

4.     IMD kann Nachbesserung im Falle von Gewährleistungsansprüchen erbringen. Die Nachbesserung erfolgt z.B.  durch Neuanmeldung der Internetseiten, oder durch wiederholte Überprüfung etwaiger Ergebnisse oder durch Empfehlung einer alternativen Marketing-Strategie.

5.     Falls die Nachbesserung nach vier Versuchen – trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist- endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadenersatzansprüche gilt Absatz X. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

6.     Der Auftraggeber verpflichtet sich nachzuweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber  IMD  gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen von  IMD  beruhen.

V. Urheberrecht / Nutzungsbefugnisse

1.  IMD  stehen alle Urheberrechte und  Nutzungsbefugnisse an den von ihr erzeugten Inhalten und Code zu. Ausnahmen müssen ausdrücklich durch einen Vertrag geregelt werden.

VI. Preise, Preisstellung, Zahlungen, Fälligkeit

1.     Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

2.     Für Leistungen, die  IMD  nicht am derzeitigen Geschäftssitz (Mülheim an der Ruhr) erbringen kann, werden gesondert abgerechnet.  Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten werden in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden mit 0,50 € pro Kilometer in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotelkosten werden nach Aufwand gegen Rechnung/Beleg abgerechnet. Verpflegung wird nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen berechnet.

3.     Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4.      Die Rechnungsstellung der Optimierung erfolgt monatlich im Voraus. Die erste Rechnung wird bei Auftragseingang fällig.

5.      IMD  kann ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Der Mindestzinssatz beträgt unabhängig davon 7 %. Das Recht  weiteren Verzögerungsschaden zum Ansatz zu bringen  bleibt unberührt.

VII. Vertragslaufzeit, Kündigung.

1.     Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf des Monats  gekündigt wird.

2.     Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.

3.      Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch  IMD  liegen unter anderem vor, wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstelltoder ein Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt. Ein wichtiger Grund wird zudem vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

VIII. Verantwortlichkeit, Freistellung

1.  IMD  prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

2.  IMD  behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien verstoßen.  IMD  führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten / enthaltenen Inhalte durch.

3. Der Auftraggeber stellt  IMD  hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

IX. Mitwirkung

1.     Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Leistungen zur Mitwirkung zu erbringen, damit  IMD  in der Lage ist die  vertragliche Leistung durchzuführen. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.

2.     Der Auftraggeber ist verpflichtet Mängel schriftlich ohne Verzug unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt  IMD  auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von  IMD  vorliegen, kann  IMD  den Aufwand in Rechnung stellen.

3.     Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist  IMD  von der Leistungspflicht befreit. Leistet  IMD  dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Stundesätze in Rechnung.

4.      IMD  ist berechtigt, nach Auftragseingang durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von  IMD  nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags wie die Höhe des Auftragsvolumens, vereinbarte Keywords etc. vereinbaren die Parteien stillschweigen.

X. Haftung

IMD  leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur beschränkt auf die Auftragssumme.
Bei wiederkehrenden Leistungen die bisher gezahlten Beträge, maximal jedoch die Jahresvergütung im laufenden Kalenderjahr.

XI. Geheimhaltung

1.     Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von  IMD  oder im Auftrag von  IMD  handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

2.      IMD ist sich bewusst, das IMD oder ihre Mitarbeiter während des Projekts möglicherweise Zugriff geheime oder auch sensible Informationen des Kunden nimmt. Jede Information, die nicht als öffentlich deklariert ist, wird von IMD als vertraulich behandelt.

XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1.     Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2.     Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

3.     Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.